GCI Management Digital GmbH


Allgemeine Geschäftsbedingungen für das GCI Sales Briefing
Geltung ausschließlich gegenüber Unternehmern · Stand: August 2026


1. Anbieter, Geltungsbereich und Unternehmerstatus
1.1 Anbieter des GCI Sales Briefing ist die GCI Management Digital GmbH, Brienner Straße 7, 80333 München, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 270245 (nachfolgend „GCI“, „wir“ oder „uns“).
1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge über die Erstellung und Bereitstellung von GCI Sales Briefings sowie über hierfür angebotene Pakete und laufende Kontingente (Zehnerpaket, Flatrate), die über die Bestellseite briefing.gci-management-digital.com oder auf sonstigem elektronischem Weg zwischen GCI und dem Kunden geschlossen werden.
1.3 Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ist ausgeschlossen.
1.4 Der Kunde bestätigt im Bestellprozess, dass er die Bestellung in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit abgibt und zum Vertragsschluss für das angegebene Unternehmen berechtigt ist.
1.5 Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn GCI ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
1.6 Vertragssprache ist Deutsch.
2. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
2.1 Vertragsgegenstand ist die Erstellung eines accountbezogenen digitalen Sales Briefings auf Grundlage der vom Kunden im Bestellprozess angegebenen Informationen, insbesondere des zu analysierenden Zielunternehmens.
2.2 Das Sales Briefing ist ein vertriebsunterstützendes Informations- und Arbeitsdokument. Je nach Datenlage und gebuchtem Leistungsumfang kann es insbesondere Unternehmens- und Finanzinformationen, relevante Trigger-Events, Entscheider- und Buying-Center-Hinweise, vertriebliche Hypothesen, Gesprächs- und Discovery-Fragen, Elemente aus SPIN Selling und MEDDPICC, Meeting-Agenden, Akquise- und Follow-up-Ansätze sowie Einwandbehandlung enthalten.
2.3 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich vorrangig aus der Leistungsbeschreibung und den Angaben auf der Bestellseite zum Zeitpunkt der Bestellung. Angaben auf der Bestellseite gehen bei Widersprüchen dieser allgemeinen Leistungsbeschreibung vor.
2.4 GCI entwickelt das Sales Briefing laufend weiter. Aufbau, Gestaltung und einzelne Bestandteile können sich daher ändern, solange der wesentliche Charakter und Nutzwert der Leistung erhalten bleibt. Bei laufenden Verträgen berühren solche Weiterentwicklungen die vereinbarte Kernleistung nicht nachteilig.
2.5 GCI schuldet die fachgerechte Erstellung und Bereitstellung des vereinbarten Sales Briefings, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen oder vertrieblichen Erfolg. Insbesondere werden keine Termin-, Antwort-, Abschluss-, Umsatz- oder Erfolgsquoten garantiert.
2.6 Das Briefing ersetzt keine rechtliche, steuerliche, wirtschaftsprüferische, kreditwirtschaftliche oder sonstige regulierte Fachberatung.
3. Datenlage, Quellen, FAKT/HYPOTHESE und Aktualität
3.1 Das Sales Briefing kann Informationen aus öffentlichen, amtlichen, lizenzierten oder sonst rechtmäßig nutzbaren Quellen sowie daraus abgeleitete Analysen enthalten. Die konkrete Verfügbarkeit hängt vom jeweiligen Zielunternehmen und der verfügbaren Datenlage ab.
3.2 Soweit im Briefing Informationen als „FAKT“, „HYPOTHESE“, „ABGELEITET“, „NICHT VERFÜGBAR“ oder vergleichbar gekennzeichnet werden, dienen diese Kennzeichnungen der Transparenz über Datenqualität und Herleitung. Eine als Hypothese oder abgeleitete Information gekennzeichnete Aussage darf vom Kunden nicht wie eine verifizierte Tatsache behandelt werden.
3.3 Trotz sorgfältiger Erstellung kann GCI nicht gewährleisten, dass Informationen Dritter jederzeit vollständig, fehlerfrei oder aktuell sind. Quellen können nach Erhebung geändert, entfernt oder aktualisiert werden.
3.4 Der Kunde ist dafür verantwortlich, für geschäftskritische Entscheidungen und vor einer Verwendung sensibler oder entscheidungsrelevanter Angaben gegenüber Dritten die für seinen konkreten Zweck erforderliche Plausibilitäts- oder Aktualitätsprüfung vorzunehmen.
4. Bestellung und Vertragsschluss
4.1 Die Darstellung der Leistungen auf der Bestellseite stellt grundsätzlich eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung dar, soweit dort nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
4.2 Der Kunde wählt das gewünschte Produkt, gibt die im Bestellprozess verlangten Angaben ein und gibt durch Betätigung des eindeutig als zahlungspflichtig gekennzeichneten Bestellbuttons ein verbindliches Angebot zum Abschluss des Vertrags ab.
4.3 Vor Abgabe der Bestellung werden dem Kunden die wesentlichen Bestelldaten, der Gesamtpreis und diese AGB zugänglich gemacht. Eingabefehler können vor Absenden der Bestellung korrigiert werden. Der Vertragstext wird von GCI nicht gesondert gespeichert bereitgestellt; der Kunde kann diese AGB jederzeit auf der Bestellseite abrufen und in wiedergabefähiger Form speichern oder ausdrucken.
4.4 Der Vertrag kommt mit Annahme der Bestellung durch GCI zustande. Die Annahme kann insbesondere durch eine elektronische Auftragsbestätigung, die erfolgreiche Zahlungsbestätigung und/oder den Beginn der automatisierten Leistungserstellung erfolgen.
4.5 GCI kann Bestellungen ablehnen, wenn das angegebene Zielunternehmen nicht eindeutig identifizierbar ist, die erforderliche Datenlage offensichtlich nicht ausreicht, rechtliche oder lizenzrechtliche Gründe entgegenstehen, ein Missbrauchsverdacht besteht oder die Zahlung nicht erfolgreich autorisiert werden kann.
5. Preise und Zahlung
5.1 Es gelten die auf der Bestellseite im Zeitpunkt der Bestellung ausgewiesenen Preise. Soweit nicht anders angegeben, verstehen sich Preise zuzüglich der jeweils gesetzlich anfallenden Umsatzsteuer.
5.2 Die Zahlung erfolgt über die im Checkout angebotenen Zahlungsarten des von GCI eingesetzten Zahlungsdienstleisters, derzeit insbesondere per Kreditkarte. Ein Kauf auf Rechnung ist nicht vorgesehen, sofern nicht individuell vereinbart.
5.3 Die Belastung bzw. Autorisierung des Zahlungsmittels erfolgt im Zusammenhang mit dem Abschluss des Bestellvorgangs nach Maßgabe des eingesetzten Zahlungsdienstleisters; bei der Flatrate erfolgt die Belastung wiederkehrend gemäß Ziffer 12.
5.4 Schlägt die Zahlung fehl oder wird eine Zahlung nachträglich rückbelastet, ist GCI berechtigt, die Leistung bis zur erfolgreichen Zahlung zurückzuhalten bzw. bei bereits erfolgter Bereitstellung die weitere Nutzung von noch nicht verbrauchten Kontingenten zu sperren. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
5.5 Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, soweit sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
6. Erstellung, Lieferzeit und Bereitstellung
6.1 Das bestellte Sales Briefing wird grundsätzlich innerhalb von 30 Minuten nach erfolgreichem Vertragsschluss und erfolgreicher Zahlungsautorisierung erstellt und an die vom Kunden im Bestellprozess angegebene E-Mail-Adresse als PDF-Datei versandt.
6.2 Die 30-Minuten-Angabe ist eine Regellieferzeit und setzt voraus, dass die Bestellung technisch ordnungsgemäß übermittelt wurde, das Zielunternehmen hinreichend eindeutig identifiziert werden kann, die erforderlichen externen Datenquellen und technischen Systeme verfügbar sind und keine manuelle Klärung erforderlich wird.
6.3 Vorübergehende Verzögerungen aufgrund von Störungen externer Datenanbieter, Zahlungsdienstleister, Hosting-, E-Mail-, KI- oder sonstiger technischer Dienste, die GCI nicht zu vertreten hat, begründen keine Pflichtverletzung. GCI wird die Leistung in diesem Fall ohne schuldhaftes Zögern nachholen.
6.4 Der Kunde ist für die Richtigkeit und Erreichbarkeit der angegebenen E-Mail-Adresse sowie für den Empfang von E-Mails und PDF-Anhängen verantwortlich. Der Kunde soll insbesondere Spam- und Quarantäneordner prüfen, wenn die E-Mail nicht im Posteingang erscheint.
6.5 Ist eine sinnvolle Erstellung aufgrund einer unzureichenden oder nicht eindeutig zuordenbaren Datenlage nicht möglich, kann GCI den Kunden um Konkretisierung bitten oder die Bestellung ablehnen und bereits geleistete Zahlungen für die betroffene Bestellung erstatten bzw. das betroffene Kontingent wieder gutschreiben.
7. Kundenzugang (Login per E-Mail-Link)
7.1 Für Zehnerpaket- und Flatrate-Kunden stellt GCI einen passwortlosen Kundenzugang bereit, über den Briefings abgerufen und Kontingente eingesehen und genutzt werden können. Die Anmeldung erfolgt über einen zeitlich begrenzt gültigen Anmeldelink, der an die hinterlegte geschäftliche E-Mail-Adresse versandt wird.
7.2 Der Kunde stellt sicher, dass nur berechtigte Personen seines Unternehmens Zugriff auf das hinterlegte E-Mail-Postfach und damit auf den Kundenzugang haben. Anmeldelinks dürfen nicht an Dritte außerhalb des Unternehmens weitergegeben werden.
7.3 Handlungen, die über den Kundenzugang vorgenommen werden, werden dem Kunden zugerechnet, soweit er die Nutzung durch die handelnde Person zu vertreten hat. Bei Verdacht auf unbefugte Nutzung informiert der Kunde GCI unverzüglich; GCI kann den Zugang in diesem Fall vorübergehend sperren.
7.4 Die hinterlegte E-Mail-Adresse kann in Textform gegenüber GCI geändert werden, sofern die Berechtigung nachvollziehbar ist.
8. Mitwirkungspflichten des Kunden
8.1 Der Kunde stellt sicher, dass die von ihm eingegebenen Angaben richtig und für den Vertragszweck zulässig sind.
8.2 Der Kunde darf GCI keine Daten oder Inhalte übermitteln, zu deren Nutzung oder Übermittlung er nicht berechtigt ist. Insbesondere dürfen keine unnötigen privaten Daten, besonderen Kategorien personenbezogener Daten oder vertraulichen Informationen Dritter in Freitextfelder eingegeben werden.
8.3 Der Kunde ist für die vertriebliche Verwendung des Briefings und die Einhaltung der für seine eigene Kontaktaufnahme geltenden rechtlichen Vorgaben (insbesondere UWG und Datenschutzrecht) verantwortlich.
9. Nutzungsrechte und zulässige Verwendung
9.1 Nach vollständiger Zahlung erhält der Kunde ein einfaches, nicht ausschließliches, zeitlich unbeschränktes Recht, das individuell für ihn erstellte Sales Briefing für eigene interne geschäftliche Vertriebs- und Vorbereitungszwecke zu verwenden.
9.2 Der Kunde darf das Briefing innerhalb seines Unternehmens an Mitarbeiter und eingebundene Berater weitergeben, soweit dies für den vertragsgemäßen Zweck erforderlich ist und die Empfänger angemessen zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.
9.3 Nicht gestattet sind insbesondere der Weiterverkauf, die entgeltliche oder öffentliche Weitergabe, die Veröffentlichung des vollständigen Briefings, der Aufbau einer konkurrierenden Datenbank oder eines konkurrierenden Produkts aus den Briefing-Inhalten sowie die Entfernung von Schutz-, Quellen- oder Herkunftshinweisen, soweit keine ausdrückliche Zustimmung von GCI vorliegt.
9.4 Rechte an zugrunde liegenden Drittinhalten und Daten verbleiben bei den jeweiligen Rechteinhabern. Der Kunde erhält daran nur die Rechte, die für die vertragsgemäße Nutzung des Briefings erforderlich und rechtlich übertragbar sind.
10. Vertraulichkeit
10.1 GCI behandelt vom Kunden im Zusammenhang mit der Bestellung übermittelte, als vertraulich erkennbare geschäftliche Informationen (insbesondere die Namen bestellter Zielunternehmen) vertraulich und verwendet sie nur zur Vertragsdurchführung, soweit keine gesetzliche Pflicht oder Berechtigung zu einer weitergehenden Verarbeitung besteht.
10.2 Der Kunde behandelt nicht öffentliche methodische, technische und kommerzielle Informationen von GCI, die im Zusammenhang mit der Leistung offengelegt werden, ebenfalls vertraulich.
11. Zehnerpaket
11.1 Mit dem Zehnerpaket erwirbt der Kunde ein Kontingent von zehn (10) Sales Briefings zu dem auf der Bestellseite ausgewiesenen Paketpreis. Die Zahlung erfolgt einmalig bei Bestellung.
11.2 Das Kontingent kann für frei wählbare Zielunternehmen eingelöst werden. Jede Bestellung eines Briefings über den Kundenzugang oder den vereinbarten Bestellweg verbraucht eine Kontingent-Einheit.
11.3 Das Kontingent ist ab Vertragsschluss zwölf (12) Monate gültig. Bei Ablauf des Gültigkeitszeitraums nicht verbrauchte Einheiten verfallen ersatzlos; ein Anspruch auf anteilige Erstattung besteht nicht. Auf die Gültigkeitsdauer wird auf der Bestellseite vor Vertragsschluss hingewiesen.
11.4 Das Kontingent ist nicht auf Dritte außerhalb des Unternehmens des Kunden übertragbar. Eine Nutzung für verbundene Unternehmen ist zulässig, sofern die Briefings ausschließlich für interne Vertriebszwecke im Sinne der Ziffer 9 verwendet werden.
11.5 Das Zehnerpaket verlängert sich nicht automatisch und begründet keine wiederkehrende Zahlungspflicht.
12. Flatrate (monatliches Kontingent)
12.1 Mit der Flatrate erhält der Kunde gegen Zahlung des auf der Bestellseite ausgewiesenen monatlichen Entgelts ein Kontingent von dreißig (30) Sales Briefings je Abrechnungsmonat.
12.2 Der Abrechnungsmonat beginnt mit dem Tag des Vertragsschlusses und mit jedem entsprechenden Folgetag der Folgemonate. Das monatliche Kontingent steht jeweils zu Beginn eines Abrechnungsmonats neu zur Verfügung; im Vormonat nicht verbrauchte Einheiten verfallen und werden nicht in den Folgemonat übertragen.
12.3 Der Vertrag hat eine Laufzeit von einem Monat und verlängert sich jeweils automatisch um einen weiteren Monat, wenn er nicht gemäß Ziffer 12.4 gekündigt wird. Das monatliche Entgelt wird jeweils zu Beginn des Abrechnungsmonats über die hinterlegte Zahlungsart eingezogen. Auf die automatische Verlängerung und die wiederkehrende Belastung wird im Bestellprozess vor Vertragsschluss ausdrücklich hingewiesen.
12.4 Der Kunde kann die Flatrate jederzeit in Textform (z. B. per E-Mail) oder über eine hierfür im Kundenzugang bereitgestellte Funktion mit Wirkung zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats kündigen. GCI kann mit einer Frist von vier (4) Wochen zum Ende eines Abrechnungsmonats kündigen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt.
12.5 Bereits erstellte Briefings bleiben dem Kunden nach Vertragsende im Rahmen der eingeräumten Nutzungsrechte erhalten. Zum Zeitpunkt des Vertragsendes nicht verbrauchte Einheiten des laufenden Monats verfallen; eine anteilige Erstattung des laufenden Monatsentgelts erfolgt nicht, sofern die Kündigung nicht auf einer von GCI zu vertretenden Pflichtverletzung beruht.
12.6 Die Flatrate ist für den eigenen vertrieblichen Bedarf des Kunden bestimmt. Eine systematische Erstellung von Briefings für Dritte, zur Weiterveräußerung oder zum Aufbau eigener Datenbestände über den vertragsgemäßen Zweck hinaus ist unzulässig. Bei begründetem Verdacht auf eine solche Nutzung kann GCI die Leistung nach vorheriger Ankündigung in Textform aussetzen und den Vertrag bei fortgesetztem Verstoß außerordentlich kündigen.
12.7 Preisänderungen für die Flatrate teilt GCI dem Kunden mindestens sechs (6) Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit. Ist der Kunde mit der Änderung nicht einverstanden, kann er den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung kündigen; hierauf wird in der Mitteilung hingewiesen. Kündigt der Kunde nicht, gilt der geänderte Preis ab dem mitgeteilten Zeitpunkt.
13. Mängel und Beanstandungen
13.1 Weist das gelieferte PDF einen technischen Fehler auf, ist es nicht lesbar oder weicht es wesentlich vom vereinbarten Leistungsumfang ab, soll der Kunde GCI den Mangel unverzüglich in Textform mitteilen und möglichst konkret beschreiben.
13.2 Bei berechtigten Mängeln ist GCI zunächst zur Nacherfüllung berechtigt, insbesondere durch Korrektur oder erneute Bereitstellung des Briefings. Die gesetzlichen Rechte des Kunden bleiben im Übrigen unberührt.
13.3 Eine abweichende vertriebliche Einschätzung, eine nicht bestätigte Hypothese oder das Ausbleiben eines gewünschten Vertriebserfolgs stellt für sich allein keinen Mangel dar, sofern das Briefing vertragsgemäß erstellt wurde.
14. Haftung
14.1 GCI haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von GCI, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Unberührt bleibt außerdem eine zwingende gesetzliche Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz.
14.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
14.3 Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
14.4 GCI haftet im gesetzlich zulässigen Umfang nicht für geschäftliche Entscheidungen, die der Kunde allein auf ungeprüfte Hypothesen, abgeleitete Angaben oder zwischenzeitlich veraltete Drittinformationen stützt, sofern GCI die jeweilige Datenqualität im Briefing angemessen kenntlich gemacht hat.
14.5 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend zugunsten der Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von GCI.
15. Datenschutz und personenbezogene Daten
15.1 Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit Bestellung, Kundenzugang und Leistungserbringung ergeben sich aus der auf der Bestellseite verlinkten Datenschutzerklärung.
15.2 Die im Sales Briefing enthaltenen geschäftlichen Kontaktdaten stammen aus lizenzierten oder öffentlich zugänglichen Quellen und werden ohne private Kontaktdaten bereitgestellt. Für Quellen und Verlässlichkeit gelten die im Briefing vorgesehenen Kennzeichnungen. Der Kunde ist für die rechtmäßige Nutzung dieser Daten im Rahmen seiner eigenen Vertriebsaktivitäten selbst verantwortlich.
15.3 Soweit für einzelne Verarbeitungsvorgänge eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO erforderlich ist, schließt GCI diese auf Anfrage des Kunden gesondert ab.
16. Keine Verbraucherrechte, kein Widerrufsrecht aus Verbraucherverträgen
16.1 Da das Angebot ausschließlich an Unternehmer gemäß § 14 BGB gerichtet ist, finden die gesetzlichen Verbraucherschutzvorschriften über Fernabsatzverträge und das Verbraucherwiderrufsrecht keine Anwendung.
16.2 GCI ist berechtigt, geeignete Maßnahmen zur Überprüfung des Unternehmerstatus vorzusehen und Bestellungen bei fehlendem Unternehmerstatus abzulehnen.
17. Höhere Gewalt und externe Systeme
17.1 Keine Partei haftet für Verzögerungen oder Leistungshindernisse, die auf Ereignissen außerhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs beruhen, soweit sie diese nicht zu vertreten hat. Dazu können insbesondere erhebliche Ausfälle von Telekommunikations-, Hosting-, Zahlungs-, Daten-, KI- oder E-Mail-Diensten, behördliche Maßnahmen, Cyberangriffe oder vergleichbare Ereignisse gehören.
17.2 GCI wird im Rahmen des Zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um die Auswirkungen zu begrenzen und die Leistung nach Wegfall des Hindernisses fortzusetzen.
18. Änderungen dieser AGB
18.1 Für einmalige Bestellungen (Einzelbriefing, Zehnerpaket) gelten die bei Vertragsschluss einbezogenen AGB.
18.2 Für laufende Verträge (Flatrate) kann GCI diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit dies aus triftigen Gründen erforderlich ist (insbesondere Änderungen der Rechtslage oder Rechtsprechung, technische oder produktbezogene Weiterentwicklungen) und der Kunde hierdurch nicht unangemessen benachteiligt wird. Wesentliche vertragliche Hauptpflichten werden über diesen Weg nicht geändert.
18.3 Änderungen nach Ziffer 18.2 teilt GCI dem Kunden mindestens sechs (6) Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit und weist dabei auf das Kündigungsrecht und die Bedeutung des Schweigens hin. Widerspricht der Kunde nicht bis zum Wirksamwerden oder kündigt er nicht gemäß Ziffer 12.4, gelten die geänderten AGB ab dem mitgeteilten Zeitpunkt. Widerspricht der Kunde, wird der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen fortgesetzt; GCI kann in diesem Fall ordentlich gemäß Ziffer 12.4 kündigen.
19. Schlussbestimmungen
19.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
19.2 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis München.
19.3 Individuelle Vereinbarungen und Angaben in der konkreten Bestellung haben Vorrang vor diesen AGB.
19.4 Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Vorschriften.
 
GCI Management Digital GmbH · Brienner Straße 7 · 80333 München · Stand: August 2026

Transformieren Sie Ihr Geschäft

Erleben Sie, wie GCI Management Digital GmbH Ihre Geschäftsprozesse effizient und nachhaltig digitalisiert. Steigern Sie Ihre Produktivität und Innovationsfähigkeit.